seit 01.11.2020 ist das GEG in Kraft

Gebäudeenergiegesetz  (GEG)

ist zum 01.11.2020  in Kraft getreten

  • es löst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  ab
  • es löst die bisher gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 mit Neuerungen vom 01.01.2016 ab
  • es bündelt das EnEG, die EnEV und das  Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes
  • es setzt die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie verschiedene Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 um.

Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht verschärft!

  • die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.

 

Quelle+externer Link: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

 

Gebäudeenergiegesetz -GEG

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gebäudeenergiegesetz wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht. Der Bundestag hat das GEG am 18. Juni 2020 verabschiedet. Der Bundesrat hat das GEG am 3. Juli 2020 durch Beschluss bestätigt.