Gesetzliche Regelungen

Neubau:

Gebäude Energie Gesetz (GEG) des Bundes - seit 01.11.2020

Das Gesetz gibt vor, das zukünftige Hauseigentümer einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen, etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme (Teil 2 Abschnitt 4 GEG)

 

Altbau:

Bei größeren Sanierungen ( Teil 3 Abschnitt 1 GEG §46,§47,§48 ) gelten für die einzelnen Gewerke die gleichen Vorschriften nach Gebäude Energie Gesetz (GEG).

Zudem in Baden-Würtemberg mit 15% der Wärmegewinnung aus regenerativen Energien bei Heizungstausch

geändert am 01.06.2015 EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) Land Baden Württemberg

 

Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg

www.keabw.de

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

EEWärmeG -Bund