Neubau:
Gebäude Energie Gesetz (GEG) des Bundes - seit 01.11.2020
Das Gesetz gibt vor, das zukünftige Hauseigentümer einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen, etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme (Teil 2 Abschnitt 4 GEG)
Altbau:
Bei größeren Sanierungen ( Teil 3 Abschnitt 1 GEG §46,§47,§48 ) gelten für die einzelnen Gewerke die gleichen Vorschriften nach Gebäude Energie Gesetz (GEG).
Zudem in Baden-Würtemberg mit 15% der Wärmegewinnung aus regenerativen Energien bei Heizungstausch
geändert am 01.06.2015 EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) Land Baden Württemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg