Rechtliche und technische Regelungen!

DIN 4108-2 (Mindestanforderung an den Wärmeschutz):

Ein ausreichender Luftwechsel muss gewährleistet sein, um zu hohe Kohlendioxidbelastung, Luftfeuchte, Schimmelbildung und zu hohe Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden.
Ein ausreichender Luftwechsel nach DIN 4108-2 liegt vor wenn die gesamte Luft innerhalb 2 Stunden ausgetauscht wird.

 

EnEV §6 (Energieeinsparverordnung; Dichtheit und Mindestluftwechsel):

Die Umfassungsfläche von Gebäuden sollen dauerhaft luftundurchlässig sein. Der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel ist sicherzustellen.

 

DIN 1946-6 (Raumlufttechnik- Lüftung von Wohnungen)

Die DIN 1946-6 fordert einen Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz. Eine unzureichende Lüftung kann zu Lasten des Eigentümers oder Planers ausgelegt werden.

 

DIN 1946-6 im Neubau:

Gerade wegen der hohen Anforderungen an die Gebäudehülle muss  trotzdem ein hygienischer Luftwechsel erreicht werden.Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist zu erstellen.

 

DIN 1946-6 im Altbau:

Für unsanierte Gebäude im Bestand ist nach DIN 1946-6 kein Lüftungskonzept erforderlich.

 

DIN 1946-6 bei Modernisierung:

Werden beim Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet oder beim Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht ist ein Lüftungskonzept erforderlich.Zumindest eine rechnerische Überprüfung nach DIN 1946-6 ist zu erstellen.