Energieberatung-Wohngebäude

Energieausweise

Ausstellungsberechtigt nach § 21 EnEV

  • bedarfsbasierte Energieausweis nach § 16 Abs. 2 EnEV (für Bestandsgebäude)
  • verbrauchsbasierte Energieausweise nach § 16 Abs. 2 und § 19 EnEV (für Bestandsgebäude)
  • Modernisierungsempfehlungen im Sinne § 20 EnEV

Sanierungsfahrpläne (für EWärme Gesetzt Baden-Württemberg)

Fördermittelberatung
Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6
Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
Anträge KfW
Baubegleitung KfW
Sachverständigenerklärung der KfW
Heizlast berechnung
hydraulischer Abgleich

Energieausweis